Besoldung neu – Optionsantrag

Die beantragte Option in das neue LBG wird von der Dienstrechtsbehörde (= die Personalabteilung) schriftlich mit einem “Dienstrechtsmandat” erledigt. Bitte sofort nach Erhalt dieses amtlichen Schriftstückes die Richtigkeit (z.B. richtige NOG, Höhe des Abfertigungsanspruches) überprüfen. Sollte der Inhalt des Dienstrechtsmandates NICHT mit dem Wunsch der/des Bediensteten bzw. mit der Information des Dienststellenleiters übereinstimmen, muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Dienstrechtsmandates das Rechtsmittel der Vorstellung schriftlich eingebracht werden.

Hier sind die Formulare zum Herunterladen:

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