Grundlagen der LPV
Die Aufgaben der Personalvertretung sind im NÖ Landes-Personalvertretungsgesetz (LGBl. 2001-0) geregelt. Mit Ausnahme aller Bediensteten, die in Betrieben tätig sind und ihre Vertretung nach den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes zu wählen haben, und der Landeslehrer ist die Personalvertretung für alle Bedienstete des Landes Niederösterreich zuständig.
Kraft Gesetz soll die Personalvertretung “die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Bediensteten des Landes NÖ wahren und fördern”.
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